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Via Sicura: Clever fahren in der Schweiz – so funktioniert es

Planen Sie eine Motorradtour in der Schweiz? Oder sind Sie bereits auf den kurvenreichen Strassen und traumhaften Alpenpässen unterwegs? Die Schweiz ist ein Paradies für Motorradfahrer. Die Strassen sind hervorragend, die Landschaften atemberaubend und die Verkehrsregeln werden mit der Präzision einer Schweizer Uhr angewendet – besonders seit der Einführung des Programms Via Sicura.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles, was Sie über Via Sicura und die konkreten Auswirkungen für Motorradfahrer wissen müssen – egal ob Sie Schweizer sind, Grenzgänger oder einfach nur auf der Durchreise. Denn wer informiert ist, fährt entspannt.

Was ist Via Sicura?

Via Sicura ist ein vom Schweizer Parlament am 15. Juni 2012 verabschiedetes Bundesprogramm für die Strassensicherheit. Ziel ist es, die Zahl der schweren Unfälle auf Schweizer Strassen drastisch zu reduzieren, indem die Sanktionen gegen besonders gefährliches Verhalten verschärft werden.

Konkret hat Via Sicura das SVG (Strassenverkehrsgesetz) und seine Verordnungen tiefgreifend verändert. Die Massnahmen wurden schrittweise zwischen 2013 und 2016 eingeführt und 2023 angepasst. Dieses Programm schuf insbesondere den mittlerweile berüchtigten Rasertatbestand: Ein Begriff, der Motorradfahrer angesichts der Geschwindigkeiten moderner Maschinen direkt betrifft.

Die wichtigsten Daten im Überblick

Via Sicura wurde schrittweise eingeführt. Hier sind die markanten Daten, die Sie als Motorradfahrer betreffen:

1. Januar 2013: Der Startschuss

Das erste Massnahmenpaket tritt in Kraft. Hier wird offiziell der Rasertatbestand mit seinen präzisen Geschwindigkeitsschwellen und strengen Sanktionen geboren. Auch die Beschlagnahmung des Fahrzeugs (ja, Ihres Motorrads) wird bei schweren Verstössen eingeführt. Zudem wird die öffentliche Warnung vor Radarkontrollen mit einer Busse bestraft.

1. Januar 2014: Licht und Alkohol

Das Fahren mit Licht am Tag wird für Motorräder obligatorisch. Die Nichtbeachtung wird mit einer Busse von 40 Franken bestraft. Ausserdem gilt nun ein Alkoholverbot (weniger als 0,10 ‰) für Inhaber eines Führerausweises auf Probe, Fahrschüler und deren Begleitpersonen.

1. Januar 2015: Rückgriff der Versicherungen

Die Haftpflichtversicherungen sind nun verpflichtet, bei Unfällen unter Alkoholeinfluss oder bei einem Rasertatbestand Rückgriff auf den schuldigen Fahrer zu nehmen.

1. April 2023: Ein Fenster für Berufsfahrer

Eine neue Bestimmung erlaubt es den Behörden, während einer Zeit des Führerausweisentzugs eine auf Berufsfahrten beschränkte Fahrbewilligung zu erteilen. Dies unter strengen Bedingungen: Es muss sich um ein leichtes Verschulden handeln.

1. Oktober 2023: Die Lockerung

Eine Revision des SVG tritt in Kraft, um einige Massnahmen abzumildern. Beim Rasertatbestand kann die Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis nun für Ersttäter reduziert werden. Die Mindestdauer des Ausweisentzugs wird in diesen Fällen von 24 auf 12 Monate gesenkt.

Der Rasertatbestand: Achtung, Motorräder sind besonders exponiert

Der Rasertatbestand ist erfüllt, sobald Sie die zulässige Geschwindigkeit wie folgt überschreiten:

  • 40 km/h oder mehr bei Tempo 30;
  • 50 km/h oder mehr bei Tempo 50;
  • 60 km/h oder mehr bei Tempo 80;
  • 80 km/h oder mehr bei Tempo 120 (Autobahn).

Zur Erinnerung: Auf einer 80er-Strasse führt eine Fahrt mit 141 km/h direkt zum Rasertatbestand. Ein modernes Sportmotorrad erreicht diese Geschwindigkeit oft ohne jede Anstrengung.

Die Sanktionen: Unmissverständlich

  • Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren (Reduktion für Ersttäter möglich);
  • Entzug des Führerausweises für mindestens 24 Monate (kann auf 12 Monate reduziert werden);
  • Beschlagnahmung und Vernichtung des Motorrads möglich, wenn das Gericht dies anordnet.

Alkohol, Betäubungsmittel und Motorradfahren in der Schweiz

In der Schweiz gilt für gewöhnliche Fahrer ein maximaler Alkoholgehalt von 0,50 ‰. Bestimmte Kategorien unterliegen jedoch dem Alkoholverbot (0,10 ‰): Inhaber eines Führerausweises auf Probe sowie Fahrschüler.

Grenzgänger und Touristen: Via Sicura betrifft auch Sie

Via Sicura gilt für alle Fahrer auf Schweizer Staatsgebiet, unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Wohnsitz.

Das Ende der Straffreiheit: Kooperationsabkommen

Die Schweiz hat mit ihren direkten Nachbarn – Frankreich, Deutschland, Italien und Österreich – Abkommen zur polizeilichen Zusammenarbeit geschlossen. Dank des automatisierten Datenaustauschs folgen Ihnen Bussen nun über die Grenze hinweg. Seit 2024 können Schweizer Bussen ab einem Betrag von ca. 70 € (bzw. 80 CHF) beispielsweise in Frankreich direkt durch die dortigen Behörden eingetrieben werden. Der Gedanke, dass die Grenze das Vergehen löscht, ist heute eine Fehlkalkulation.

Ausweisentzug: Das Risiko der "doppelten Strafe"

Für Grenzgänger ist der Mechanismus fatal: Die Schweiz kann zwar einen ausländischen Führerschein nicht physisch annullieren, spricht aber ein Fahrverbot für das Schweizer Staatsgebiet aus. Diese Massnahme wird den Behörden Ihres Wohnsitzlandes gemeldet. Diese können daraufhin ein Verfahren einleiten, um Ihr Fahrrecht auch im Heimatland zu suspendieren – als Spiegelbild der Schweizer Sanktion. Bei solchen komplexen Verfahren zur "Anerkennung von Entzügen" ist die Unterstützung durch einen Experten für Schweizer Verkehrsrecht dringend ratsam.

Gute Ausrüstung: Die erste intelligente Entscheidung

Sicherheit ist nicht nur eine Frage der Regeln, sondern auch der Ausrüstung. Bei Degriffbike bieten wir alles für sicheres Fahren an:

Zusammenfassend: Was Via Sicura für Sie ändert

  • Der Rasertatbestand wird ab präzisen Schwellenwerten ausgelöst;
  • Die Sanktionen sind hart: Gefängnis, Ausweisentzug oder Beschlagnahmung der Maschine;
  • Alkoholverbot (0,10 ‰) für Neulenker;
  • Regeln gelten via Abkommen auch für Grenzgänger und Touristen;
  • Das Teilen von Radarstandorten ist strafbar.

Die Schweiz bietet mythische Pässe, die man in vollen Zügen geniessen sollte. Via Sicura will Ihnen nicht den Spass verderben, sondern sicherstellen, dass Sie auch morgen noch sicher fahren können. Besuchen Sie uns an der Route des Acacias 20 in Genf für die beste Beratung!

Geschrieben in: Home, Actualités

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