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Die Strasse mit mehreren Motorrädern zu teilen, gehört zu den grössten Vergnügen im Leben eines Töffahrers. Unsere wunderschönen Schweizer Landschaften zu durchqueren, mythische Pässe zu bezwingen oder einfach eine sonntägliche Ausfahrt im Konvoi zu planen, stärkt diesen einzigartigen Gemeinschaftsgeist, der uns antreibt. Doch sobald die Ständer hochgeklappt werden und die Motoren im Einklang aufheulen, ändert sich die Fahrdynamik grundlegend. In der Gruppe zu fahren bedeutet nicht, in einem rechtsfreien Raum unterwegs zu sein. Damit die Ausfahrt ein gemeinsames Vergnügen bleibt und in aller Ruhe abläuft, ist es unerlässlich, die Kunst zu beherrschen, in der Gruppe Motorrad zu fahren in der Schweiz. Die gesetzlichen Vorgaben sind hierzulande besonders streng und lassen keinen Raum für Improvisation, wenn es darum geht, einen Töffkonvoi sicher mit den anderen Verkehrsteilnehmern zusammenzuführen. Zwischen Gruppenpsychologie, Fahrtechniken und technischen Anforderungen finden Sie hier den kompletten Leitfaden, um die richtigen Vorschriften zur Verkehrssicherheit anzuwenden und entspannt zu mehreren unterwegs zu sein.
Der erste visuelle Reflex einer Motorradgruppe ist oft der Wunsch, kompakt und fast schon beschützend zusammenzurücken. Man möchte nebeneinander fahren, um sich kurz durch den Helm auszutauschen oder einfach wegen des Looks. Das Schweizer Gesetz setzt dieser Gewohnheit jedoch einen klaren Riegel vor. Gemäss Artikel 43 Absatz 2 der VRV (Verkehrsregelnverordnung) ist es Motorradfahrern strengstens verboten, nebeneinander zu fahren. Im Gegensatz zu Radfahrern, die von seltenen gesetzlichen Ausnahmen profitieren (z. B. das Fahren zu zweit nebeneinander bei dichtem Verkehr oder in Begegnungszonen), gibt es für Motorräder keine Ausnahmen. Ob Sie zu zweit oder zu zwanzigst sind: Das Fahren nebeneinander auf demselben Fahrstreifen ist untersagt.
Zudem erinnert Artikel 34 Absatz 1 des SVG (Strassenverkehrsgesetz) daran, dass jedes Fahrzeug rechts halten und sich möglichst an den rechten Fahrbahnrand halten muss, insbesondere bei langsamem Tempo oder schlechter Übersicht. Wie lässt sich also diese Pflicht zum Rechtsfahren mit der Realität einer Kolonne aus mehreren Motorrädern vereinbaren? Hier kommen Fahrpsychologie und Technik ins Spiel: Die versetzte Formation (Zickzack-Fahren) ist die universelle Lösung, um die Vorschriften zur Verkehrssicherheit auf dem Strassennetz einzuhalten.
Diese Konfiguration bietet einen immensen psychologischen Vorteil: Sie bricht den visuellen Tunneleffekt auf. Jeder Fahrer verfügt bei einer Notbremsung über einen freien Fluchtweg direkt vor sich und hält gleichzeitig einen ausreichenden Anhalteweg ein. Damit diese Kolonne perfekt abgesichert und für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar ist, ist die Sichtbarkeit entscheidend. Der Leader öffnet die Strasse, aber es ist der letzte Fahrer (der Schlussmann), der die Reihe schliesst und die Gruppe vor Druck von hinten schützt. Die Eckpfeiler des Konvois mit modernster Schutzausrüstung wie einer vernetzten Airbag-Weste auszustatten, erhöht nicht nur das individuelle Schutzniveau drastisch, sondern strukturiert die Kolonne auch visuell für nachfolgende Autofahrer.
Die grosse psychologische Falle bei Clubausfahrten liegt im Herdentrieb. Wenn die Spitze der Gruppe bei Grün über die Ampel fährt, entsteht ein unsichtbarer Druck auf die Motorradfahrer in der Mitte oder am Ende des Konvois. Man hat Angst, den Anschluss zu verlieren oder allein an einer unbekannten Kreuzung zu stehen – und das kritische Denken tritt schnell hinter dem Gruppeneffekt zurück. Genau hier weist das Schweizer Recht alle Beteiligten bezüglich des Verhaltens und der Verkehrssicherheit sehr deutlich in die Schranken.
In der Schweiz legt Artikel 27 Absatz 1 des SVG unmissverständlich fest, dass jedermann die Signale, Markierungen sowie die Weisungen der Polizei zu befolgen hat. Eine Motorradgruppe, selbst wenn sie offiziell oder sehr gross ist, geniest keinerlei Status als bevorrechtigter Konvoi. Artikel 16 der VRV behält besondere Vortrittsrechte ausschliesslich Fahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der Sanität oder des Zolls vor, wenn sie sich durch Blaulicht und Wechselklanghorn ankündigen. Eine Kolonne von zivilen Motorrädern hat also keinerlei Sonderrechte, wenn man sich dafür entscheidet, in der Gruppe Motorrad zu fahren in der Schweiz.
Wenn eine Ampel auf Gelb oder Rot schaltet oder ein Vortrittssignal einen Teil der Teilnehmer abtrennt, sind die nachfolgenden Fahrer gesetzlich und zwingend verpflichtet anzuhalten. Das Erzwingen der Durchfahrt, um „zusammenzubleiben“, oder das bewusste Blockieren einer Kreuzung, um Freunden den Vortritt zu gewähren, stellt einen schweren Verstoss gegen die Vorschriften zur Verkehrssicherheit dar und wird nach Schweizer Recht streng geahndet. Um den Trennungsstress völlig zu eliminieren und ein hervorragendes Zusammenleben mit anderen Verkehrsteilnehmern zu garantieren, ist die moderne Technologie unser bester Verbündeter. Die Integration eines Bluetooth- oder Mesh-Intercom-Systems in der Gruppe ermöglicht es den Fahrern, per Sprachfunk verbunden zu bleiben. Wenn das Ende des Konvois durch eine Ampel verlangsamt oder gestoppt wird, kann der Schlussmann den Leader sofort benachrichtigen. Dieser kann dann das Tempo an der Spitze anpassen oder einen sicheren Halteplatz suchen, um auf die anderen zu warten, ohne dass jemand unnötige Risiken eingehen muss.
Das Überholen eines langsameren Fahrzeugs, wie eines trägen Wohnmobils auf einer Landstrasse oder in den Kehren eines Passes, wird zu einem komplexen Manöver, wenn man in der Gruppe Motorrad fahren in der Schweiz möchte. Die Hauptgefahr liegt im Überholen im sogenannten „Raupenmodus“, bei dem die Fahrer blindlings hintereinander ausscheren und der Linie sowie dem Blinker des Leaders folgen. Psychologisch vertraut man demjenigen, der vorne fährt. Rechtlich und technisch ist dies jedoch das perfekte Rezept für einen schweren Unfall.
Artikel 35 Absatz 2 des SVG regelt dieses Manöver mit chirurgischer Präzision: Das Überholen ist nur gestattet, wenn der dazu benötigte Raum frei und übersichtlich ist und der Gegenverkehr nicht behindert wird. Der Text stellt zudem klar, dass beim Fahren in Kolonne nur überholen darf, wer die Gewissheit hat, rechtzeitig wieder in die Kolonne einscheren zu können, ohne andere Fahrzeuge zu behindern. Kurz gesagt: Das Überholen ist eine rein individuelle Entscheidung. Jeder Motorradfahrer muss warten, bis er an der Reihe ist, selbst ausscheren, um sich einen Überblick über die Sichtverhältnisse zu verschaffen, prüfen, ob kein Gegenverkehr kommt, und erst dann beschleunigen, wenn die eigene Sicherheit gemäss den Vorschriften zur Verkehrssicherheit gewährleistet ist.
Ebenso wichtig ist das Einhalten der Sicherheitsabstände, wie es in Artikel 12 Absatz 1 der VRV vorgeschrieben ist. Beim Hintereinanderfahren muss der Fahrzeugführer einen ausreichenden Abstand einhalten, um auch bei überraschendem Bremsen des voranfahrenden Fahrzeugs rechtzeitig anhalten zu können. In der Gruppe bedeutet dies, dass das versetzte Fahren nicht als Vorwand dienen darf, um dicht aufzufahren. Zudem muss der Konvoi abschnittsweise so weit auseinandergezogen sein, dass ein fremder Autofahrer sicher zwischen zwei Motorrädern einscheren kann. Einem Auto, das sich einreihen möchte, absichtlich den Weg zu versperren, ist ein Regelverstoss. Aggressives Fahren in der Gruppe, rücksichtslose Überholmanöver oder das wiederholte Missachten von Sicherheitsabständen können schnell als schwere Verkehrsregelverletzung gemäss Artikel 90 des SVG eingestuft werden. Dies führt zu den sehr harten Sanktionen (Freiheitsstrafen, Fahrzeugbeschlagnahmung), die das Verkehrssicherheitsprogramm Via Sicura vorsieht.
Machen wir uns nichts vor: Der mechanische Sound eines schönen Motorrads gehört zum sensorischen Vergnügen des Fahrens dazu. Was jedoch in Ihren Ohren wie eine wunderbare Symphonie klingt, kann für Anwohner und sensible Zonen schnell zu einem akustischen Albtraum werden – besonders wenn dieser Lärm durch mehrere Maschinen, die zusammen unterwegs sind, multipliziert wird. Die Schweizer Behörden gehen aktiv gegen Motorradlärm vor. Die Kontrollen auf den Hauptverkehrsachsen und Passstrassen werden immer strenger, was alle daran erinnert, wie wichtig es ist, rücksichtsvolle und bürgerfreundliche Vorschriften zur Verkehrssicherheit zu verinnerlichen.
Artikel 42 des SVG verankert den allgemeinen Grundsatz: Der Fahrzeugführer hat jede vermeidbare Belästigung von Strassenbenützern und Anwohnern, namentlich durch Lärm, zu unterlassen. Artikel 33 der VRV geht noch weiter und listet das verbotene Verhalten zur Wahrung der Ruhe im Detail auf. Explizit untersagt sind unter anderem:
Das Verhalten in der Gruppe erfordert daher eine grosse Selbstdisziplin, wenn man sich dafür entscheidet, in der Gruppe Motorrad zu fahren in der Schweiz. Bei der Einfahrt in Ortschaften, Wohngebiete oder Zonen, in denen man sich den Raum mit Fussgängern teilt, muss die Gruppe eine vorausschauende Fahrweise annehmen, hochschalten, um die Motordrehzahl zu senken, und das Tempo stabilisieren. Um die rechtliche Entwicklung dieser Akustikkontrollen zu verstehen und Sanktionen vorzubeugen, lesen Sie gerne unsere vollständige Analyse zu den Bestimmungen für Motorradlärm in der Schweiz.
Zudem sollte man die Auswirkungen des Lärms auf die Gesundheit der Fahrer selbst nicht unterschätzen. Stundenlang in der Mitte eines Konvois zu fahren bedeutet, den Auspuff- und Fahrgeräuschen aller umliegenden Maschinen ausgesetzt zu sein. Diese kontinuierliche Lärmbelastung führt zu einer erheblichen nervlichen und auditiven Ermüdung, was Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Reflexe direkt mindert. Das Tragen eines passenden Gehörschutzes wird dringend empfohlen, um schädliche Frequenzen effektiv zu filtern.
Eine gelungene Gruppenausfahrt beginnt lange vor dem Drehen des Zündschlüssels. Die grösste Schwachstelle unorganisierter Gruppen ist das Fehlen einer klaren Hierarchie. Ohne feste Rollen zieht sich der Konvoi ungeordnet in die Länge, weniger erfahrene Fahrer versuchen im Zuge gefährlicher Linienführungen das Tempo der Schnelleren mitzugehen, und der Zusammenhalt bricht an der ersten Kreuzung weg – was den Grundprinzipien der Verkehrssicherheit völlig widerspricht.
Die Wahl des Leaders ist strategisch entscheidend. Diese Position darf nicht dem schnellsten Motorrad oder dem ungestümsten Fahrer übertragen werden, sondern dem erfahrensten, ruhigsten Töffahrer, der die Geschwindigkeitsbegrenzungen strikt einhält. Er gibt den Ton an, antizipiert Verzögerungen und steuert die Linienführung flüssig für die gesamte Kolonne. Direkt hinter ihm werden zwingend die Fahranfänger oder Maschinen mit kleinerem Hubraum positioniert. Warum? Weil der Ziehharmonika-Effekt dazu führt, dass die Beschleunigungs- und Bremsmanöver umso heftiger ausfallen, je weiter hinten man in der Reihe fährt, um Lücken zu schliessen. Einen Neulenker ganz ans Ende des Konvois zu setzen, ist der sicherste Weg, ihn zu Fehlern zu verleiten und die Vorschriften zur Verkehrssicherheit zu verletzen.
Schliesslich muss auch die Rolle des Schlussmanns am Ende der Gruppe einem routinierten Fahrer anvertraut werden. Er muss in der Lage sein, technische Unvorhersehbarkeiten zu bewältigen, Spurwechsel abzusichern und den Sicht- oder Funkkontakt zum Leader zu halten. Diese rigorose Organisation ermöglicht es, das sensible Gleichgewicht der Verkehrssicherheit in der Schweiz und des Miteinanders mit Fussgängern, Velofahrern und Autofahrern zu wahren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das In-der-Gruppe-Motorrad-fahren in der Schweiz ein fantastisches Erlebnis ist, wenn man bereit ist, ein Stück Individualismus gegen eine gehörige Portion kollektiver Disziplin einzutauschen. Das strikte Befolgen der Artikel des SVG (Strassenverkehrsgesetz) und der VRV (Verkehrsregelnverordnung) mindert das Fahrvergnügen keineswegs; im Gegenteil, es garantiert, dass Ihre Reise an einem gemütlichen Tisch endet statt vor Gericht oder in der Notaufnahme. Gemeinschaftsgeist bedeutet auch, durch das Teilen von Best Practices füreinander einzustehen und sicherzustellen, dass jeder über eine zuverlässige Schutzausrüstung verfügt, die in perfekter Übereinstimmung mit den auf dem Schweizer Staatsgebiet geltenden Vorschriften zur Verkehrssicherheit steht.
Vergessen Sie nie, dass Ihre aktive Sicherheit primär davon abhängt, was Sie tragen. Nehmen Sie sich vor der Planung Ihrer nächsten grossen Ausfahrt mit Freunden die Zeit, Ihre wichtigste Schutzausrüstung zu inspizieren und den Zustand Ihres Helms zu überprüfen (Gültigkeitsdatum, keine Sturzschäden, sauberes Visier). Um unbeschwert und perfekt geschützt unterwegs zu sein, entdecken Sie unser komplettes Sortiment an geprüften Motorradhelmen für jeden Fahrstil.
Ob Sie Ihre Ausrüstung erneuern, einen neuen Schutz ausprobieren möchten oder einfach persönliche Ratschläge von passionierten Experten für Ihre nächste Konvoifahrt benötigen: Unser gesamtes Team erwartet Sie mit grosser Freude. Besuchen Sie uns in unserem Ladengeschäft an der Route des Acacias 20, 1227 Genf, wo Sie unsere Produkte live entdecken und anproben können. Wenn Sie den Komfort Ihres Sofas bevorzugen, können Sie Ihre Bestellung auch ganz einfach mit wenigen Klicks online aufgeben, um Ihre Ausrüstung direkt nach Hause geliefert zu bekommen. Wie auch immer Sie sich entscheiden: Unser gesamtes Team wünscht Ihnen eine wunderschöne Saison auf den Schweizer Strassen. Fahren Sie vorsichtig, geniessen Sie jede Kurve und bis ganz bald – im Laden oder auf einem der Pässe!
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